Qulifizierung für den § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe f TierSchG
Wer gewerbsmäßig mit Mensch und Hund arbeitet, benötigt in Deutschland die Erlaubnis nach §11 TSchG. Diese Erlaubnis wird vom zuständigen Veterinäramt überprüft und gilt für selbständige Hunde- und Mantrailing-Trainer.
Das Verfahren besteht aus einer Antragsstellung und der Überprüfung der Sachkunde, welche aus der Überprüfung des theoretischen Wissens, einem Fachgespräch, Videoanalyse und Praxis besteht.
Aufgrund guten Kooperationen mit mehreren Veterinärämtern, unseren vielseitigen Erfahrungen und Qualifizierungen wissen wir welche Anforderungen an die Sachkundeüberprüfung gestellt werden.
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Sabine & Sandra
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Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir und sollte es länger dauern, dann nur weil wir gerade beim Trailen sind.
Tierische Grüße
Sabine & Sandra
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Sabine & Sandra
TRAILdidaktik